Nach der Zugkollision von Bad Aibling mit inzwischen elf Toten (ein 47 Jahre alter Mann starb am Donnerstag in einem Krankenhaus) und rund 80 Verletzten werden auch Fragen nach der Höhe der Schäden und Kosten laut.
Die wichtigsten Antworten:
Was bekommen die Opfer und ihre Angehörigen?
Bei einem Zugzusammenstoß haftet die Bahngesellschaft, bei der das Ticket erworben wurde, wie der Kemptener Reiserechtler Professor Ernst Führich erklärte. Die Höchstsumme unabhängig vom Verschulden betrage für jede getötete oder verletzte Person 600.000 Euro oder eine Jahresrente von 36.000 Euro.
„Kosten der Heilung und der Erwerbsunfähigkeit sind zu ersetzen, auch ein angemessenes Schmerzensgeld für Verletzte.“
Die genaue Summe hängt vom Einzelfall ab. Angehörigen stehe in der Regel kein eigenes Schmerzensgeld für den Schock zu, sagte Führich.
Wie ist es in diesem konkreten Fall?
Wenn allerdings ein Bahnangestellter den Unfall verschuldet hat, gilt die Höchstgrenze von 600.000 Euro nicht. Dann muss die Bahngesellschaft unbegrenzt haften.
Ansprechpartner für die Passagiere ist in jedem Fall das Unternehmen, bei dem sie die Fahrkarte gekauft haben – in diesem Fall also die zum französischen Transdev-Konzern gehörende Bayerische Oberlandbahn (BOB).
Bahnunternehmen müssen laut Gesetz eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abschließen, wie Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sagte. Auch Bahnmitarbeiter werden vom Unternehmen haftpflichtversichert.
Wer bezahlt die Rettungs- und Bergungsarbeiten?
In Bad Aibling waren rund 700 Retter von Feuerwehr, Rotem Kreuz und anderen Organisationen mit Hubschraubern im Einsatz, die verkeilten Waggons müssen mit Spezialkränen von der Strecke geräumt werden. Für die Kosten tritt in der Regel der Staat in Vorleistung und schickt die Rechnung später dem Verursacher.
Wer bezahlt die zerstörten Züge, Gleise und Oberleitungen?
Diese Schäden werden von einer technischen Versicherung abgedeckt, und zwar unabhängig von der Frage des Verschuldens. „Die Zahlungen erfolgen schneller, weil die Aufklärung der Unfallursache nicht abgewartet werden muss“, erklärte Allianz-Sprecherin Bettina Sattler. Auch die Kosten des Betriebsausfalls, zum Beispiel für Ersatzbusse, werden von einer Versicherung abgedeckt.
Die Allianz ist an der technischen Versicherung der Züge und an einer Betriebsunterbrechungsversicherung beteiligt. Je nach Unfallursache ist sie möglicherweise auch als Haftpflichtversicherer beteiligt. Die Schadenshöhe lasse sich noch nicht beziffern, sagte die Sprecherin.