Über 870 Millionen Flugpassagiere wurden 2014 in der Europäischen Union gezählt, Tendenz steigend. Eine Eurobarometer-Studie
hat gezeigt, dass es bei 22 % Fluggäste Probleme hatten. Am häufigsten waren Flugverspätungen, gefolgt von Gepäckbeschädigungen
bzw. –verlust sowie annullierte Flüge. In Fällen von Flugannullierung, Flugverspätung oder auch bei Nichtbeförderung, sind die
Fluglinien zur Zahlung einer Entschädigung zwischen 250 € und 600 €, abhängig von der Flugstrecke, verpflichtet, sofern nicht
außergewöhliche Umstände vorlagen.
Eine Studie der Europäischen Kommission hingegen hat gezeigt, dass in lediglich 5 bis 10 % der Fälle, in denen Passagiere Zahlung der Entschädigung fordern, diese auch gezahlt wird. In diesem Zusammenhang hat das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren seinen diesjährigen Bericht über die Fluggastrechte veröffentlicht
(ECC-Net Air Passenger Rights Report 2015 – Do consumers get the compensation they are entitled to and at what costs?).
Der Bericht beschreibt unter anderem die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Fluggastrechte und zeigt auf, welche Mittel zur Durchsetzung der Ansprüche der Passagiere zur Verfügung stehen.
http://cecluxembourg.lu/2015/12/08/ecc-net-air-passenger-rights-report-2015/?lang=de
