Gaukeln möglicherweise Opferanwälte der Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes Millionen Euro als Entschädigung vor? Für geplante Prozesse in den USA gibt es gegen die Airline keine Zuständigkeit, erklärt der bekannte Reiserechtler Prof. Führich.
Zum einen handelte es sich dem Unglücksflug um einen innereuropäischen Flug. Zum anderen hat Germanwings in den USA weder eine Betriebsstätte, noch fliegt sie dort Ziele an. Auch die zeitweise Ausbildung des Piloten Lubitz in Arizona kann nach dem Montrealer Übereinkommen keine Gerichtszuständigkeit begründen.
Führich warnt daher nachdrücklich vor kostspieligen Prozessen in den USA, nur um an Schmerzensgeld in Millionenhöhe zu kommen, welches das deutsche Recht nicht kennt.