I just drove from Sylt with a new ICE over the Hochdonn Bridge of the North-Baltic Sea Canal. As a long-time travel lawyer, every time I cross this impressive bridge, I think of the faecal trial against the Deutsche Bahn. This procedure is considered a legal turning point, which sealed the final end for the open Plumpsklos in German rail transport.
Gerade fuhr ich von Sylt kommend mit einem neuen ICE über die Hochdonnbrücke des Nord-Ostsee-Kanals. Als langgedienter Reiserechtler fällt mir jedes Mal, wenn ich diese beeindruckende Brücke quere, der Fäkalienprozess gegen die Deutsche Bahn ein. Dieses Verfahren gilt als rechtlicher Wendepunkt, der das endgültige Aus für die offenen Plumpsklos im deutschen Schienenverkehr besiegelte.
Das finale und richtungsweisende Urteil wurde vom Oberlandesgericht Schleswig (20.3.1995 – 1 U 191/92) gefällt. Es bestätigte in zweiter Instanz eine Entscheidung des Landgerichts Izehoe (2.10.1992 – 3 O 320/90). Den obsiegenden Rechtsanwalt Karl-Heinz Balzer aus Brunsbüttel darf man laut Die Zeit daher ungestraft „Scheissanwalt“ bezeichnen.
Der Sachverhalt
Geklagt hatte ein Antiquitätenhändler, dessen Haus und Grundstück sich direkt unter der Eisenbahnhochbrücke Hochdonn am Nord-Ostsee-Kanal befanden. Zu dieser Zeit besaßen fast alle Waggons der Bahn noch klassische „Fallrohrtoiletten“ (Plumpsklos), bei denen die Fäkalien direkt nach unten auf die Gleise fielen. Da täglich rund 80 Züge über die Brücke fuhren, kam es auf dem Grundstück des Anwohners zu einem permanenten, unappetitlichen „Fäkalien- und Klopapierregen“.
Aus den Urteilsgründen
Das OLG Schleswig stellte eine wesentliche Beeinträchtigung des Eigentums fest. Die Richter verurteilten die Bahn dazu, diese nicht nur unappetitlichen, sondern auch juristisch unzumutbaren Verschmutzungen zu stoppen.
- Die Frist: Die Bahn erhielt eine Übergangsfrist von fünf Jahren (bis zum 31. März 2000), um ihre Personenzüge auf moderne, geschlossene Vakuumsysteme mit Fäkalientanks umzurüsten.
- Die Übergangslösung: Weil die vollständige Umrüstung bis zum Stichtag im Jahr 2000 technisch noch nicht bei allen Waggons abgeschlossen war, mussten die Zugbegleiter vor dem Überqueren der Kanalbrücken (betroffen waren u. a. die Brücke Hochdonn und die Rendsburger Hochbrücke) die Toiletten mit Hand absperren.
- Lautsprecherdurchsagen forderten Reisende mit Sätzen wie „Die Benutzung der Toiletten ist während der Brückenüberfahrt strengstens verboten…“ aktiv dazu auf, die WCs vorübergehend nicht zu benutzen.
