Das Landgericht Braunschweig hat die Klage von 30 Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes von 2015 gegen den Bund abgewiesen. Ansprüche gegen die Fluggesellschaft seien vorrangig; so bestehe kein Anspruch aus Amtshaftung, so die Argumentation gegen ein zusätzliches Schmerzensgeld. Der Opferanwalt kritisiert, dass Fehler bei der Flugtauglichkeitsprüfung und staatlicher Aufsicht ungeklärt bleiben. FAZ
Luftrecht, Montrealer Übereinkommen, Reiserecht
Germanwings-Hinterbliebene scheitern mit Klage
