Vor der Reiserechtskammer des Landgerichts Frankfurt am Main werden in erster Instanz reiserechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert über 10.000 € verhandelt. Außerdem ist die Reiserechtskammer zuständig für Berufungen gegen Urteile in Reisesachen der Amtsgerichte Frankfurt, Frankfurt Höchst, Königstein i. Ts. und Bad Homburg v. d. H.
Die folgenden Entscheidungen der Reiserechtskammer des Landgerichts Frankfurt am Main sind im vergangenen Jahr unter anderem ergangen: Weiterlesen
