Um es gleich zu sagen: Rechtlich ohne Zustimmung des Hotels nein.

Wer hat das nicht schon gemacht? Beim Frühstücksbuffet im Urlaub eine kleine Brotzeit in der Serviette gewickelt und heimlich mitgenommen?

Wir sollten aber berücksichtigen, dass die Unterkunft bei den heutigen Preises eng kalkulieren müssen. Die Speisen vom Buffet sind also nur zum direkten Verzehr im Restaurant gedacht.

Mit einem freundlichen Lächeln gefragt, wird aber selten das Personal der Mitnahme eines Apfels oder einer Banane widersprechen.

mehr: Führich/Staudinger, Reiserecht, 9. Aufl. 2024, § 34.