Verpasst ein Fluggast infolge überlanger Wartezeit an der Sicherheitskontrolle des Flughafens seinen Flug, kann er Entschädigung von der BRD für entstandene Kosten des Ersatzflugs verlangen, wenn er sich rechtzeitig beim Check-In eingefunden und von dort ohne erhebliche Verzögerungen die Sicherheitskontrolle aufgesucht hat.

OLG Frankfurt/M, Urt. v. 27.1.2022 – 1 U 220/20, MDR 2022, 701