Immer öfter wollen Reiseveranstalter Reiserücktritte ihrer Kunden wegen einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts nicht mehr kostenlos im Rahmen der Anwendung des § 651h BGB akzeptieren. Sie argumentieren, dass Reisewarnungen wegen der Corona-Krise seit einem Jahr keine unvorhersehbare Ereignisse mehr seien und lassen es auf Klagen vor Gericht ankommen. 

Offener Brief an Justizministerin: Experte fordert neue Storno-Regelung bei Pandemien

FVW

fvw: Wie Prof. Führich das Reiserecht besser auf Pandemien einstellen will