Der Putschversuch in der Türkei stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar, der die zeitliche Verschiebung eines Fluges nach Antalya/Türkei gerechtfertigt hätte. (Leitsatz der Redaktion)

AG Hannover, Urteil vom 10.3.2017 – 511 C 11408/16, NJW-RR 2017, 1083