Presseerklärung von Prof. Dr. Ernst Führich
Reiserechtspapst schlägt Alarm
Ferienwohnungen von Veranstaltern müssen Pauschalreisen bleiben
Es besteht die Gefahr, dass bei der derzeitigen Reform des Pauschalreiserechts durch die Koalition in Berlin Ferienwohnungen von Veranstaltern und Agenturen aus dem Pauschalreiserecht herausgenommen werden. Damit würde nach Meinung von Reiserechtlern ein über 40 Jahre bewährtes Verbraucherschutzrecht auf unerträgliche Weise abgesenkt. Der Reiserechtler Prof. Dr. Ernst Führich, der auch von manchen als Reiserechtspapst bezeichnet wird, schlägt deswegen Alarm. Der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Zivilgericht bestätigt seit Jahrzehnten diesen deutschen Sonderweg in der EU und wendet das den Verbraucher schützende Pauschalreiserecht auch auf Ferienwohnungen und Hotelzimmer bei Urlaubsreisen an, wenn diese Unterkünfte aus dem Angebot eines Reiseveranstalters oder einer Agentur stammen.
Führich: „Es wäre ein Skandal, wenn die Bundesregierung sich erst über Jahre in Brüssel bei der Schaffung der neuen Pauschalreiserichtlinie erfolgreich für diesen Verbraucherschutz einsetzt und Brüssel ihn dann auch in der Richtlinie ausdrücklich zulässt. Im Juni letzten Jahres wird dann auch im ersten Entwurf des neuen Pauschalreisegesetzes dieser Verbraucherschutz gesetzlich absichert. Auf Druck der CDU/CSU und der touristischen Lobby wurde dann im Gesetzgebungsverfahren diese wichtige Urlaubsart sang und klanglos ohne Begründung gestrichen!
Bei der Anhörung der juristischen Sachverständigen im Rechts- und Verbraucherausschuss kämpften nicht nur die Juristen der Verbraucherzentralen, sondern auch die Professoren des Reiserechts Ernst Führich (Hochschule Kempten) und Klaus Tonner (Universität Rostock) für die Anwendung des Pauschalreiserechts, um diesen langjährigen Verbraucherschutz aufrechtzuerhalten. Bis heute ist im Gesetzgebungsverfahren noch keine Entscheidung zwischen SPD und CDU gefallen, obwohl die Reform bis Juni spätestes unter Dach und Fach sein muss, da der Wahlkampf vor der Türe steht und die EU eine Frist bis Jahresende gesetzt hat.
Prof. Führich weist darauf hin, dass der Urlauber nur bei Anwendung des Pauschalreiserechts umfangreiche Informationsrechte besitzt, seine Kundengelder bei Insolvenz des Veranstalters oder der Agentur abgesichert sind, das bessere Stornorecht gilt und er Reisemängel der Ferienwohnungen nach deutschem Reiserecht am Sitz des Veranstalters durchsetzten kann. Käme nur das mietrechtliche Beherbergungsrecht zur Anwendung, würde bei ausländischen Ferienwohnungen das dortige Gericht nach ausländischem Recht entscheiden. Bei den gar nicht seltenen Pleiten der Agenturen, wäre der gezahlte Reisepreis weg und es würde keine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit gezahlt.
Vielfach wird fälschlicherweise behauptet, dass Ferienwohnungen von Privatvermietern und deren Vermittlung durch die Reform betroffen sind. Dem widerspricht Prof. Führich energisch. Es geht nur um Ferienwohnungen aus dem Angebot von Reiseveranstaltern und Agenturen, deren Geschäftszweck darin besteht, Pauschalreisen sowie einzelne Reiseleistungen dieser Kombination als Eigengeschäft anzubieten. Damit ist die Vermittlung von Ferienwohnungen von Privatvermietern und Hotels nicht betroffen. Bei der Vermittlung wird dem Mieter der Vermieter namentlich im vermittelten Beherbergungsvertrag genannt. Die Reform will nur solche Ferienwohnungen erfassen, welcher veranstaltergleich dem Urlauber angeboten werden, ohne Offenlegung eines Vermieters.