Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Außergewöhnlicher Umstand / Verstopfte Toiletten

Die Verstopfung einer Flugzeugtoilette ist kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der
FluggastrechteVO.

AG Frankfurt, Urt. v. 10.08.2016 – 29 C 2454/15-21