Baustelle am Strand / Hinweis des Veranstalters / Reisemangel

Eine Baustelle am Strand bei einem Aufenthalt in Abu Dhabi kann nicht als Reisemangel geltend gemacht werden, wenn der Reiseveranstalter vor Reiseantritt auf diese hingewiesen und der Reisende die Möglichkeit zur Umbuchung hatte.

AG München, Urt. v. 10.11.2016 – 159 C 9571/15 (rechtskräftig)