Fluggastrechte / Reiseveranstalter / Ausgleichszahlung

Wenn ein Reiseveranstalter falsche Angaben zu einem Flug übermittelt und der Kunde diesen deshalb verpasst, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Es ist nicht die Aufgabe einer Airline, Flugbestätigungen zu kontrollieren.

AG Berlin Charlottenburg, Urt. v. 27.1.2015 – 206/297/14, RRa 2015, 198