Wenn Sie die Presse im Juli verfolgt haben, stellten Sie fest, dass die sog. „Opferanwälte“ der Angehörigen des Germanwings-Absturzes zunehmend öffentlichen Druck auf die Lufthansa als Mutterkonzern der betroffenen Airline ausüben.
Hierbei wissen diese Rechtsanwälte genau, dass das deutsche Luftverkehrsrecht für deutsche Opfer, in Ergänzung des Internationalen Montrealer Übereinkommens, keine immaterielle Entschädigung für das Leid der Angehörigen vorsieht.
Damit wird die Lufthansa moralisch in eine Ecke gestellt, in der sie nach diesem schrecklichen Unglück wirklich nicht hin gehört! Das freiwillige Angebot einer gesetzlich nicht vorgesehen Entschädigung mit 25 000 Euro pro Opfer und zusätzlich 10 000 Euro für die nächsten Angehörigen erscheint angemessen.
Die Medienkampanie der Anwälte ist unfair!
Bildzeitung: Opferanwalt beauftragt Großkanzlei