Wer mit der Bahn zum Flughafen fährt, muss mögliche Verspätungen einkalkulieren. Das Amtsgericht München verweigerte einem Paar die Erstattung eines Ersatzflugs nach Hurghada, nachdem es wegen einer Zugstörung den Abflug verpasst hatte. Die Verbindung hätte den Flughafen planmäßig nur 122 Minuten vor Abflug erreicht – gefordert waren 120 Minuten am Schalter.

Das Paar habe aber eine Verbindung gewählt, die das Zugterminal am Flughafen planmäßig nur 122 Minuten vorher erreicht hätte, hieß es vom Gericht. Damit sei selbst bei pünktlicher Ankunft nicht gewährleistet gewesen, dass dieses den Schalter rechtzeitig erreiche. Die Anreise müsse jedoch so geplant werden, dass das selbst bei «typischerweise auftretenden Verzögerungen» möglich sei, begründete das Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zeit