Im heutigen Newsletter der MDR habe ich folgendes gelesen: Der BGH hat dem EuGH eine Frage zur Auslegung der Pauschalreise-Richtlinie vorgelegt. Im Fokus stehen die Folgen eines Reiserücktritts von einer Japan-Reise wegen Covid 19. Alles dreht sich um die Frage, welcher Zeitpunkt für das Vorliegen der Umstände maßgeblich ist, die zu einem Entschädigungsanspruch des Reiseveranstalters führen.
Unser Autor Prof. Ernst Führich hat die Problematik bereits in seiner letzten Rechtsprechungsübersicht zum Pauschalreiserecht (MDR 2021, 777) aufgegriffen – auch zu lesen im kostenlosen Probeabonnement oder Datenbanktest.