Ist ein Fluggast durch den Streik des Bodenpersonals der Lufthansa von Ausfällen betroffen, sind die Kunden der Lufthansa durch die Fluggastrechte der EU-VO 261/2004 voll geschützt.

Fluggesellschaften müssen auch bei Streiks innerhalb des eigenen Unternehmens pauschale Ausgleichszahlungen als Entschädigungen zahlen. Im Jahre 2018 und 2021 hat der EuGH verbindlich für die EU entschieden, dass Streiks innerhalb der beherrschbaren Einflusssphäre des Unternehmens nicht als „ unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ angesehen werden können. Daher ist auch die Lufthansa bei einem durch Verdi geführten Streik ihres Bodenpersonals verpflichtet, die streckenabhängige Ausgleichszahlung von 250 bis 600 € als pauschalen Ausgleich für Schäden und Unannehmlichkeiten zu zahlen.

Prof. Führich weist darauf hin, dass in vielen Nachrichten derzeit der falsche Eindruck erweckt wird, die Lufthansa könne sich auf außergewöhnliche Umstände berufen und müsse daher keine Ausgleichszahlungen als Entschädigung zahlen.

Zusätzlich haben betroffene Fluggäste der LH folgende Fluggastrechte:

  • Versorgung am Flughafen: Bei langen Wartezeiten am Flughafen haben Sie Anspruch auf Versorgung in Form von Getränken, Mahlzeiten, Telefonaten und sogar Hotelübernachtungen. Die Fluglinie ist außerdem verpflichtet, die Kunden am Flughafen zu betreuen und sofern notwendig, eine Unterkunft und Transport zu zahlen.
  • Verspätung oder Annullierung: Bei streikbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden muss die Airline Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten, zum Beispiel indem man Sie auf einen anderen Flug umbucht. Innerhalb Deutschlands gibt es auch die Option für ein Zugticket.
  • Erstattung: Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Reisende das Ticket zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen. Auch Bearbeitungsgebühren dürfen nicht von der Airline einbehalten werden. Streikt wie in diesem Fall das Bodenpersonal einer Fluggesellschaft, haben Reisende außerdem Recht auf Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung.
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