Ein Fluggast verlangte zu Recht ein Schmerzensgeld von 1500 € wegen allergischer Reaktionen und Atemnot auf Ausdünstungen sog. „Saunatücher“ während des Fluges, die zur Entspannung verteilt wurden.

Voraussetzung ist aber, dass er die Stewardess vorab auf dieses Risiko hingewiesen hat. Die Passagierin traf allerdings ein Mitverschulden. Sie hätte, als die Tücher verteilt worden sind, laut dagegen protestieren müssen.

OLG Frankfurt/M, 16.4.2014, NJW 2014, 824