Wer wiederholt ohne Reiseabsichten die Business Lounge besucht, verhält sich vertragswidrig und ist zum Schadensersatz verpflichtet.

AG München, 27.2.2014 – 213 C 31293/13

Ein Kunde der Lufthansa hatte ein flexibles Business Class Ticket gebucht und checkte insgesamt 36 Mal ein, um es sich in der Lounge der Airline gut zu speisen. In ein Flugzeug stieg er allerdings nie, sondern stornierte sein Ticket schließlich. Daher wurde er nachträglich für jede Mahlzeit mit 55 € zu Kasse gebeten.