Reiseanbietern, die sich über den neuen Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) absichern wollen oder müssen, läuft die Zeit davon. Für Anträge, die nach dem 15. Oktober beim DRSF eingingen, könne die Absicherung zum 1. Novembernicht garantiert werden, so Geschäftsführer Thomas Schreiber. „Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags bis spätestens zum 8. Oktober für einen reibungslosen Aufnahmeprozess.“ Bislang liegen 27 Aufnahmeanträge vor. FVW
Gesetzgebung, Reiserecht, Reiseversicherung
Reisesicherungsfonds setzt Veranstaltern ein Ultimatum für neuen Sicherungsschein

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