Germanwings-Absturz: Kein Schmerzensgeld für Hinterbliebene von Lufthansa
Das LG Essen hat im Zivilrechtsstreit um die im Jahr 2015 abgestürzte Germanwings-Maschine die Klage von Angehörigen getöteter Insassen auf ein höheres Schmerzensgeld abgewiesen, weil gar kein Anspruch gegen die Flugschule und die Lufthansa besteht, vielmehr sei die medizinische Überwachungspflicht des Piloten eine staatliche Aufgabe gewesen.
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Luftrecht, Montrealer Übereinkommen, Reiserecht
Germanwings-Absturz: Kein höheres Schmerzensgeld für Hinterbliebene von Lufthansa und Flugschule
