Bei Flügen, für die eine bestätigte einheitliche Buchung vorliegt und die in mehreren Teilflügen von verschiedenen Luftfahrtunternehmen ausgeführt werden, kann der wegen Annullierung des letzten Teilflugs bestehende Ausgleichsanspruch vor den Gerichten des Abflugorts des ersten Teilflugs geltend gemacht werden
EuGH. Urteil v. 20. 2. 2010, C-606/19 – Flightright / Iberia
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-02/cp200016de.pdf