Quelle: Legal Tribune 15. 3. 2019
AG München, Urt. v. 05.10.2018 – 154 C 2636/18
Eine Familie aus Thüringen stellte sich zwei Stunden vor Abflug in die Schlange am Check-In Schalter. Den Flug verpassten sie trotzdem. Schuld daran seien sowohl der Reiseveranstalter als auch die Familie, so das AG München.
Eine Familie aus dem thüringischen Kyffhäuserkreis durfte den Preis ihrer Reise mindern, bekommt Ersatz für nutzlose Aufwendungen und auch Schadensersatz vom Veranstalter ihrer eigentlich geplanten All-Inclusive-Flugreise nach Side. Obwohl sich nämlich nach eigenen Angaben Mann und Maus zwei Stunden vor Abflug in der Warteschlange am Check-In- Schalter einfanden, hob der Flieger nach Antalya ohne sie ab. Das Problem: ein gleichzeitig abgefertigter Flug nach Griechenland. So kam die Mutter erst 25 Minuten vor dem planmäßigen Abflug und damit zu spät am Schalter zum Check-In an die Reihe. Auf dem Bildschirm vor dem Check-In habe nur der Name der Fluglinie gestanden und einen Hinweis darauf, Reisende nach Antalya mögen bitte an der Schlange vorbeigehen, habe man nicht erhalten, so die Familie, als sie anschließend vor dem Amtsgericht München klagte.
Vor Gericht bekam die reisende Familie nun in weiten Teilen Recht, wie am Freitag bekannt wurde (Urt. v. 05.10.2018, Az. 154 C 2636/18). Denn nach der Überzeugung des Gerichts gab es zwar einen entsprechenden Hinweis des Reiseveranstalters, dieser genügte den Anforderungen der Richter aber nicht. Allerdings hätte die Familie auch etwas mehr Eigeninitiative zeigen müssen. Deshalb gibt es einen Abzug wegen Mitverschuldens.