Flughafen München: Bekommen Fluggäste eine Entschädigung von ihrer Airline?
Auf eine Ausgleichszahlung nach der FluggastrechteVO können Passagiere nach Einschätzung des Reiserechtsexperten Ernst Führich aus Kempten nicht hoffen. „Sie werden keine Ausgleichszahlung bekommen.“ Die Sicherheitskontrolle am Flughafen falle nicht in den organisatorischen Bereich der Airline, sondern sei Staatsaufgabe. Sie gehöre daher auch nicht zum Betriebsrisiko einer Fluggesellschaft. „Maßnahmen im Sicherheitsbereich sind außergewöhnliche Umstände„, so Führich gegenüber dpa. Und in einem solchen Fall sind Airlines von der Zahlungspflicht befreit.