EU-Pauschalreiserichtlinie – Was müssen Tourismusbetriebe zukünftig beachten?

Professor Dr. Ernst Führich Kempten

Programmschwerpunkte:
 Das neue Pauschalreisegesetz
 Bin ich Veranstalter einer Pauschalreise?
 Bin ich Vermittler verbundener Reiseleistungen?
 Wie vermeide ich die Stolperfallen der Praxis

Montag | 14.05.2018 | 15:30 bis 18:00 Uhr,
Tagungszentrum S4 | Raum Erdwärme | An der Stadtmauer 4 | 87435 Kempten
Kostenfrei für IHK-Mitgliedsunternehmen und deren Mitarbeiter

Die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie betrifft nicht nur die Reisebüros. Jedes Tourismusunternehmen, ob klassische Veranstalter oder Agentur, Reisebüro oder Hotelier, ist von der neuen Richtlinie betroffen.
Die Gestaltung der Angebote, Informationspflichten gegenüber den Kunden oder Fragen der Haftung müssen im Hinblick auf die neuen Vorschriften besonders im Fokus der Unternehmen stehen.
Wir bieten Ihnen einen Überblick über die Änderungen, zeigen Herausforderungen auf und geben Tipps zur Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
Unser IHK Spezial zu den neuen Regelungen des Pauschalreiserechts vermittelt Ihnen Basiswissen zu den rechtlichen Grundlagen und erklärt Ihnen, was Sie in Ihrem Unternehmen zukünftig beachten müssen.

REFERENTENPROFIL:
Prof. Dr. Ernst Führich ist seit über 25 Jahren im Reiserecht tätig, durch viele Veröffentlichungen als einer der führenden Reiserechtler ausgewiesen und als Sachverständiger am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Er war von 1986 bis 2013 Professor der Rechtswissenschaften an der Hochschule Kempten mit den Lehrgebieten Wirtschaftsprivatrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Reiserecht und ist Autor des Standardwerks „Reiserecht“ im Verlag C.H.Beck.

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