Das neue österreichische Pauschalreisegesetz (PRG) in Umsetzung der Reise-RL 2015/2302/EU wurde im österreichischen Bundesgesetzblatt bekantgemacht. Zeitlich anwendbar ist es auf Verträge, die ab dem 01.07.2018 geschlossen werden, es löst dann das derzeitige Reiseveranstaltungsrecht in §§ 31b – 31f Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ab.

Österreichisches PRG