Reisemangel / Lärm / Schiffstheater / Kreuzfahrt

Es liegt kein Reisemangel vor, wenn die Kabine auf dem Kreuzfahrtschiff, die ein Reisender gebuchte, sich über dem Theater des Schiffes befindet, sofern das Maß des Hinnehmbaren nicht überschritten wird. Das Maß des Hinnehmbaren wird erst dann überschritten, wenn die Lärmbelästigungen erst weit nach
Mitternacht enden.

AG Wiesbaden, Urt. v. 26.3.2015 – 92 C 4334/14, NJW-RR 2016, 251