
Das hat sich der Gast, der Türanhänger sammelt („Bitte nicht stören“), nicht träumen lassen: Weil er das vermeintlich billige Pappschild einsteckte und dies vom Hotel bemerkt wurde, wurde er zur Rede gestellt. Bis er das Schild wieder herausrückte. Was ist wirklich erlaubt? Was darf man als Souvenir mitnehmen und was nicht?
Ob Handtuch, Bademantel oder Besteck: Gegenstände wie diese fallen ganz sicher nicht mehr unter den Begriff „Souvenir“. Zumindest geht, wer sie kurzerhand einsteckt, alles andere als legal vor. Dabei kommt es sogar vor, dass der Fernseher oder gar die Matratze aus dem Hotelzimmer entwendet werden – dies freilich in voller Absicht, um einen Diebstahl zu begehen.
Doch wie verhält es sich mit vermeintlichen Kleinigkeiten? Mit der (angebrochenen) Shampoo-Flasche etwa, dem Stück Seife oder den Stoffpantoffeln? Darf man sie als „Andenken“ mit nach Hause nehmen? Immerhin hätte der Gast ja schließlich das Shampoo aufbrauchen und die Hausschuhe anziehen können. In diesem Fall hätte das Hotel all dies in selber Weise „verloren“ und sogar zusätzlich noch entsorgen müssen.
Nicht nur viele Reisende denken so. Auch Hoteliers dürften keinem Gast den eingesteckten Kosmetik-Artikel, die Pantoffeln oder den Schreibblock nachträglich in Rechnung stellen. Zumal es sich nicht nachweisen lässt, ob diese Dinge tatsächlich in den Koffer des Besuchers wanderten oder ob dieser sie bereits während seines Aufenthalts verbraucht hat – was nicht nur erlaubt, sondern auch Sinn der Sache wäre.
Und dennoch: Im streng juristischen Sinne handelt es sich auch hierbei um Diebstahl. „Rechtlich gesehen darf man aus Hotelzimmern gar nichts mitnehmen“, zitiert die „Deutsche Anwaltauskunft“ – das Rechtsportal des Anwaltvereins (DAV) – die Dresdner Rechtsanwältin Ines Kilian vom Vorstand und Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV. Ihre Aussage ist klar: „Die Gegenstände gehören dem Hotel. Nimmt man sie mit, begeht man einen Diebstahl.“
Verbrauchen ja, einstecken nein
Denn rein rechtlich erwirbt man durch die Hotelbuchung lediglich das Recht, Dinge an Ort und Stelle zu nutzen. Das gilt für das Zimmer selbst genauso wie für die Seife oder den Bleistift. Die Teile an sich gehen nicht ins Eigentum des Gastes über, auch keine „billigen Verbrauchsgegenstände“.
Die Frage erinnert an jene, ob man sich vom Frühstücksbuffet ein Brötchen mitnehmen darf – man darf es nicht. Auch dann nicht, wenn man im Gegensatz zu anderen und möglicherweise sehr hungrigen Gästen am Morgen kaum etwas gegessen hat, das Hotel also eigentlich keinen Verlust hat. Würde allerdings jeder so denken und sich am Buffet mit Proviant eindecken, hätte das Hotel falsch kalkuliert und am Ende zu wenig Essen vorgehalten.

Auch ähnelt die Debatte jener, die immer wieder mal vor Gericht landet: Ein Arbeitnehmer steckt an seinem Arbeitsplatz Bleistifte des Unternehmens ein oder zieht sich private Kopien. Im Normalfall ist das alles unproblematisch – und kein Arbeitgeber wird etwas sagen.
Anders verhält es sich, wenn er nach Gründen sucht, den sowieso unbeliebten Beschäftigten loszuwerden oder zumindest erst einmal abmahnen zu können. Dann könnte – je nach Einzelfall – eine solche Bagatelle ausreichen. Und vielleicht hat sich ja auch der Hotelgast in der Zeit seines Aufenthalts als Dauernörgler oder Schlechtmacher erwiesen, dem umgekehrt nun auch der Hotelier nicht alles durchgehen lassen will?!
Mitnahme ist meist einkalkuliert
Branchenexperten raten denn auch dazu, einfach an der Rezeption zu fragen, ob man das Shampoo-Fläschchen oder die Einmalpantoffeln mitnehmen darf. Wohl kein Mitarbeiter wird in diesem Fall „nein“ sagen. In der Regel haben es Hotels aber längst einkalkuliert, dass Kugelschreiber, Notizblock, Seifen und Einmalhausschuhe in den Koffern mancher Gäste landen – und dürften bei Erlaubnisfragen sogar eher müde lächeln.
Ebenso klar ist aber auch: Das Handtuch gehört nicht mehr zu den Dingen, die als Erinnerungsgegenstand dienen. Wer es einsteckt, der begeht in jedem Fall Diebstahl und muss mit Nachzahlungen, Anzeigen oder mindestens unangenehmen Diskussionen rechnen.


nices!! Rezensionen des Handbuchs „Reiserecht“ von Führich/Staudinger
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