Mit knapp 37.300 Ver­fah­ren gab es beim AG Köln das höchs­te Auf­kom­men, wie eine Um­fra­ge der „Deut­schen Rich­ter­zei­tung“ ergab, auf die sich der Ver­band bezog. Das seien fast dop­pelt so viele wie im Vor­jahr. In der Dom­stadt hat die Luft­han­sa ihren ju­ris­ti­schen Sitz. Es fol­gen Frank­furt mit gut 15.000 Fäl­len (2022: etwa 11.300) und das für den Haupt­stadt­flug­ha­fen BER zu­stän­di­ge AG Kö­nigs Wus­ter­hau­sen mit knapp 14.000 (2022: mehr als 7.000). Bei dem Ge­richt in Bran­den­burg ma­chen die Ver­fah­ren von BER-Pas­sa­gie­ren nach Ver­bands­an­ga­ben in­zwi­schen 93% aller Zi­vil­kla­gen aus. Beim AG Er­ding, das für den Flug­ha­fen Mün­chen zu­stän­dig ist, sind es sogar 94%. Meist geht es um Ent­schä­di­gun­gen für aus­ge­fal­le­ne oder ver­spä­te­te Flüge. 

Auch bei der Schlich­tungs­stel­le für den öf­fent­li­chen Per­so­nen­ver­kehr (SÖP) sind die Fall­zah­len wie­der deut­lich ge­stie­gen, wenn auch mit knapp 39.800 Be­schwer­den das Re­kord­jahr 2020 knapp ver­fehlt wurde. Er­neut mach­ten Strei­tig­kei­ten um Flug­rei­sen mit 84% den weit grö­ß­ten An­teil der Ver­brau­cher­ein­ga­ben aus. Bei den mehr als 33.000 Schlich­tungs­bit­ten ging es meist um an­nul­lier­te Flüge, Ver­spä­tun­gen und Ge­päck­pro­ble­me. Im Schnitt konn­ten 85% der Ver­fah­ren mit einer Ei­ni­gung be­en­det wer­den, be­rich­tet die SÖP. 

KI gegen „Fließ­band­kla­gen“ 

Be­reits im Früh­jahr 2023 zeig­te sich der Rich­ter­bund be­sorgt wegen mas­sen­haf­ter Kla­gen gegen Air­lines. Er sieht Por­ta­le, mit denen Flug­gäs­te ihre An­sprü­che schnell und ein­fach durch­set­zen kön­nen, als einen we­sent­li­chen Grund für die Ent­wick­lung bei den Ge­rich­ten. „Viele Amts­ge­rich­te äch­zen unter einer neuen Welle von Flug­gast­ver­fah­ren“, sagte Bun­des­ge­schäfts­füh­rer Sven Re­behn der Deut­schen Pres­se-Agen­tur.

Die Jus­tiz habe re­agiert und ver­su­che, „Fließ­band­kla­gen“, mit denen An­walts­kanz­lei­en und In­kas­so­dienst­leis­ter viele Ge­rich­te über­häuf­ten, mit mo­der­ner Tech­nik bes­ser zu be­wäl­ti­gen. In Frank­furt wurde zum Bei­spiel ein KI-As­sis­tenz­pro­gramm er­probt.Die­ses kann nach An­ga­ben des hes­si­schen Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums Schrift­sät­ze ana­ly­sie­ren, Me­ta­da­ten aus­le­sen sowie Rich­te­rin­nen und Rich­tern Text­bau­stei­ne für ein Ur­teil vor­schla­gen. Die er­folg­rei­che Ent­wick­lung des Pro­to­typs „Frau­ke“ stößt auch in Bran­den­burg auf In­ter­es­se: Im ver­gan­ge­nen No­vem­ber ver­ein­bar­ten die bei­den Län­der eine Zu­sam­men­ar­beit. 

„Bis­lang ist dar­aus aber noch keine Stan­dard­soft­ware ent­wi­ckelt wor­den, die im Re­gel­be­trieb der Ge­rich­te durch die Kla­ge­flut hel­fen könn­te“, sagt Re­behn. Er er­neu­er­te seine Kri­tik an man­geln­den Aus­ga­ben für die Jus­tiz: „Mit einem auf 50 Mil­lio­nen Euro jähr­lich ein­ge­dampf­ten Mi­ni­bud­get der Bun­des­re­gie­rung wird sich die Jus­tiz-Di­gi­ta­li­sie­rung in Deutsch­land al­ler­dings nicht spür­bar be­schleu­ni­gen las­sen.“

Quelle: Beck aktuell