(Der Spiegel) Am Hamburger Flughafen konnten keine Flugzeuge abheben, weil Aktivisten der Letzten Generation das Rollfeld blockierten – genauso sah es in Düsseldorf aus. Nun wird diskutiert: Wie gut sind die Flughäfen gesichert?
Seit dem frühen Morgen geht nichts mehr: Klimaaktivistinnen und -aktivisten der Letzten Generation sind am Donnerstag auf das Rollfeld des Hamburger Flughafens gelangt und haben sich auf dem Asphalt festgeklebt. Nach Angaben der Bundespolizei hatten sie einen Außenzaun des Geländes aufgeschnitten. Die Aktivisten radelten offenbar zum Ort des Protests.
Der Hamburger Flughafen stellte seinen Flugbetrieb um 6:10 Uhr vollständig ein – erst um 10 Uhr ging es wieder los, als alle festgeklebten Protestierenden vom Rollfeld gelöst worden waren.
Die Bewegung protestiert laut eigenen Angaben – Zitat – »gegen die Planlosigkeit und den Gesetzesbruch der Regierung in der Klimakrise«.
Die Aktion sorgt für großen Unmut vor allem bei Urlauberinnen und Urlaubern. Denn: In Hamburg haben am Donnerstag die Sommerferien begonnen. 330 Starts und Landungen mit 50.000 Passagieren waren eigentlich geplant.
Nun seien bereits rund ein Dutzend Flüge gestrichen worden. Und: Weitere Einschränkungen seien nicht ausgeschlossen.
Starke Nerven brauchen aber Fluggäste auch anderswo: Zeitgleich zur Aktion in Hamburg klebten sich in Düsseldorf Aktivisten der Letzten Generation auf dem dortigen Airport fest. Laut Webseite wurden mehrere Ankunftsflüge zum Flughafen Köln/Bonn umgeleitet, Abflüge verspäteten sich.
Die Vorfälle werfen in den sozialen Netzwerken nicht nur erneut Fragen zur Rechtmäßigkeit der bewusst störenden Proteste der Letzten Generation auf – sondern auch zur Sicherheit der Flughäfen in Deutschland. Der Flughafen Hamburg nahm dazu auf Twitter Stellung: Die Sicherung des 22 Kilometer langen Flughafenzauns übernähmen Streifen der Polizei, sie entspreche »hohen Standards«. Die Ermittlungen der Sicherheitsbehörden zu den jüngsten Klebeaktionen liefen bereits.
Quelle: Der Spiegel
Anmerkung: Reiserechtlich stellt sich die Frage, ob und wer den betroffenen Fluggästen für Schäden haftet. Rechtsanwalt Klaus Weitkämper hat in der Facebook Gruppe Reiserecht dazu richtig ausgeführt:
Ansprüche gegen die Fluggesellschaft nach der FluggastrechteVO kommen wohl nicht in Betracht (wegen eines außergewöhnlichen unvermeidbaren Umstands). Ansprüche gegen den Flughafen wegen mangelnder Verkehrssicherungspflicht dürften schwierig werden, bleiben nur Ansprüche gegen die Kleber selbst.
Aber da muss ein konkreter Schaden nachgewiesen werden, es dürfte in der Praxis aber wohl daran scheitern, dass eine Klage zwar durchaus erfolgreich sein könnte, aber im Ergebnis nichts zu holen sein dürfte.
Führich: Offenbar ist es in Deutschland leichter auf das Rollfeld eines Flughafens zu gelangen, als ein Getränk ins Flugzeug zu schmuggeln. Für mich ein klarer Fall der Verletzung der Verkehrssicherung des Flughafens durch den Betreiber.


Warum kleben sich diese Idioten nicht in Berlin im Bundestag ans Geländer ? Da wären sie richtig ! Wer die „Geister rief, sollte sie nun auch stoppen“ ! Da bin ich für Arbeitslager. Da könnten diese Gefährder Bäume pflanzen, Müll sammeln und Vieles mehr !
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