Weiche Matratze, laute Hotelgäste: Läuft im Pauschalurlaub was schief, steht Reisenden oft eine Erstattung zu. Wie viel es gibt – und wie man es einfordert.
Diesen Ferienaufenthalt hatten sich die deutschen Urlauber anders vorgestellt: Die drei Ehepaare wollten eine erholsame Strand-Woche auf Kreta verbringen. Drei Doppelzimmer waren gebucht für jeweils gut 3000 Euro. Was die Reisenden vorher nicht ahnten: In dem 850-Betten-Hotel westlich der Insel-Hauptstadt Heraklion waren gleichzeitig etwa 800 griechische Schüler untergebracht. Die feierten Nacht für Nacht laut und feucht-fröhlich durch. Zurück zu Hause verlangten die Ehepaare daher knapp drei Viertel des Reisepreises vom Veranstalter zurück. Der bot ihnen fünf Prozent an. Es kam zum Prozess. Das Amtsgericht Bad Homburg billigte den Reisenden schließlich 30 Prozent Rückzahlung zu (Az: 2 C 2968/98).


Guten Tag, ich bin vom 14.-28.5. mit einer Aida Kreuzfahrt auf Reisen gewesen, Hauptziel war Island, aber auch schottische Inseln. Schon auf der Fahrt zu den Shetlands war Sturm, der dann in den Tagen darauf zum Orkan wurde, stand sogar in der der Presse und darum konnten 2 isländische Häfen nicht angefahren werden und auch zuvor hielten wir in Reykjavik nur einen 3/4 Tag, anstelle knapp 1,5 Tage. Es wurde dann in Ost-Island ein Hafen abgefahren. ABER, es ging alles nicht, wie es geplant war (und zudem hatten wir auch Mietwagen gebucht, was storniert werden musste)..Ebenso konnte konnten an Bord viele Dinge nicht gemacht werden. Gut, man sagt höhere Gewalt ..aber hätte die Aida überhaupt fahren dürfen…und alle großer Gefahr aussetzen, der Crew ja auch?? Wir möchten Aida um angemessene Erstattung bitten…FRAGE, hätte man da überhaupt eine Chance ??
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Götze
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