Durch die Änderung der Senatsrechtsprechung des BGH sollen physische und psychische Beeinträchtigungen in Zukunft gleichwertig behandelt werden. Diese Grundsatzentscheidung ist auch im Reiserecht von Bedeutung z. B. schweren Unfallschäden bei Flügen, auf Schiffen und bei Exkursionen.
— Weiterlesen www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-vizr16821-schockschaeden-psychische-beeintrchtigungen-seelisches-leid-angehoerige-deliktsrecht-haftung-aenderung-senatsrechtsprechung-missbrauch/