Eine der führenden Zeitschriften der Tourismus-Branche touristik aktuell veranstaltet in ihrer Ausgabe vom 28. November 2022 ein Quiz zum Reiserecht anlässlich der Neuauflage des beliebten Buchs „Basiswissen Reiserecht“ von Führich/Achilles-Pujol.

Die Corona-Pandemie wirft für die Reiseindustrie und ihre Vermittler viele neue Fragen im Reiserecht auf. Prof. Dr. Führich und seine neue Mitautorin Prof. Dr. Charlotte Achilles-Puiol von der Hochschule München geben in der Neuauflage ihres Buchs „Basiswissen Reiserecht“ rechtssichere, praktikable Antworten nicht nur bei der pandemie-bedingten Stornierung, Absage und Anpassung von Reisen. Auch die Neuregelung der Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen nach der Insolvenz von Thomas Cook und die Rechtsfragen beim Online-Vertrieb von Reisen werden dargestellt. Die wichtigsten Gerichtsentscheidungen zur Flugbeförderung, teilweise in Abkehr von jahrzehntelanger Rechtsprechung, haben Eingang in diese fünfte Auflage gefunden (Verlag Vahlen, 31,90 Euro) www.beck -shop .de.

Wer die folgenden Fragen richtig beantwortet, kann eines von drei Exemplaren gewinnen.

Beim berechtigten Rücktritt oder Absage einer Pauschalreise wegen des unvermeidlichen, außergewöhnlichen Umstands der Corona-Pandemie ist der gezahlte Reisepreis gesetzlich zurückzuerstatten

A binnen sieben Tagen nach dem Rücktritt

B unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt

C binnen einen Monats nach dem Rücktritt

D in Form eines Reisegutscheins auch ohne Einverständnis des Reisenden

Ab welcher Flugverspätung kann der Fluggast nach der Fluggastrechte-Verordnung eine Ausgleichszahlung von dem den Flug ausführenden Luftfahrtunternehmen verlangen?

A ab 3 Stunden Abflugverspätung

B ab 5 Stunden Ankunftsverspätung

C ab 3 Stunden Ankunftsverspätung, außer bei einem außergewöhnlichen Umstand, der nicht durch zumutbare Maßnahmen der Airline vermeidbar war

D ab 4 Stunden oder mehr gegenüber der planmäßigen Abflugzeit

Mailen Sie die Antworten bis 13. Januar 2023 an die ta-Redaktion: redaktion@touristik-aktuell.de, Stichwort „wissen & gewinnen“.

Lösung und Gewinner werden am 23. Januar 2023 bekannt gegeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.