Eine Flugreise aus zwei Flügen verschiedener Airlines ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden: Hat der erste Flug Verspätung, können Reisende den Anschlussflug eventuell nicht mehr erreichen. Das ist ärgerlich. Aber zumindest haben Passagierinnen und Passagiere bei mehr als drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. April 2022 können Reisende diese sogar von der zweiten Airline einfordern, die gar keine Verspätung hatte.
Das BGH begründete das Urteil unter anderem damit, dass die Flüge als Anschlussflüge für Passagierinnen und Passagiere eine Gesamtheit darstellten. Geklagt hatte ein Paar, das mit Iberia von Ibiza nach Madrid fliegen wollte, und von dort aus mit einer anderen Airline nach Frankfurt. Allerdings hob die erste Maschine zu spät ab, weshalb das Paar den Anschlussflug in Madrid verpasste.
Quelle: RDN