Für den schnellen Überblick werden in der Kemptener Reisemängeltabelle zeitlich chronologisch Reisemängel und hinzunehmende Unannehmlichkeiten bei Pauschalreisen dargestellt. Die Tabelle erfasst die wichtigsten veröffentlichten Urteile ab dem Jahr 2000. Für Verträge bis 30.6.2018 sind die §§ 651a-m BGB aF anzuwenden.

Soweit der Minderungsbetrag bekannt ist, wird der zuerkannte Betrag genannt, welcher sich grundsätzlich auf den Gesamtreisepreis bezieht. Besonderheiten des Falles sind unter Bemerkungen aufgenommen. Die Urteile sind Einzelfallentscheidungen und können grundsätzlich nicht verallgemeinert werden. Gleichwohl kann aus den zuerkannten Minderungsquoten die Tendenz der Gerichte zur Bewertung entnommen werden. Am Ende jedes Mängelbereiches bringt eine kurze Zusammenfassung das Wesentliche auf den Punkt.

Neu ist eine Rubrik „CORONA-PANDEMIE“ mit allen veröffentlichten Urteilen – auch zur Stornierung – aufgenommen.

Die Kemptener Reisemängeltabelle wird ständig unter http://www.reiserechtfuehrich.com aktualisiert. Die Tabelle ist urheberrechtlich© geschützt und darf nur mit Genehmigung des Verfassers Prof. Dr. Ernst Führich und des Verlags C.H.Beck nachgedruckt werden. Sie ist abgedruckt in Führich/Staudinger, Reiserecht, 8. Auflage 2018, April 2019, Verlag C.H.Beck München.