Reisevertrag / Reisemangel / Ungeziefer / Ratte/ Mallorca 

Das einmalige Eindringen einer Ratte durch die geöffnete Balkontür in ein Hotelzimmer auf Mallorca stellt keinen zur Minderung berechtigten Reisemangel dar. (Leitsatz der Redaktion)

AG Köln, 7.9.2015 – 142 C 78/15, NJW 2016, 311