Grundsätzlich muss jeder Passagier bei der Planung seiner Anreise zum Flughafen auf die Fahrtzeit ein angemessenes Sicherheitspolster für unvorhergesehene Verzögerungen bei der Anfahrt aufschlagen.
Zudem muss er einen ausreichenden Zeitpuffer für die Sicherheits- und Passkontrollen am Flughafen einkalkulieren.
OLG Frankfurt v. 9.9.2025 – 3 U 81/24, RRa 2025, 294

