Temperaturrekorde in Spanien, Hitze und Waldbrände am Mittelmeer. Kann ich deshalb meinen Urlaub absagen?

Führich: „Reiserechtlich ist es allgemeine Meinung, dass Risiken des Wetters zur Privatsphäre des Reisenden zählen und nicht dem Veranstalter zugerechnet werden soweit die gebuchten Reiseleistungen vertragsgemäß erbracht werden.

Wenn dagegen Reiseleistungen ausfallen oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, kann bei Pauschalreisen stets der Preis angemessen gemindert werden. Auf ein Verschulden kommt es bei der Preisminderung nicht an. Insoweit können Betroffene auf meine aktuelle Kemptener Tabelle zurückgreifen. Dort werden für alle Reisemängel Urteile mit ihren Minderungssätzen aufgelistet.

Kühle Antworten auf fünf heiße Fragen. — Weiterlesen www.wiesbadener-kurier.de/ratgeber/reise/recht-auf-reisen/hitze-in-europa-was-reisende-wissen-muessen-4758591