Kurz nach dem Start am Airport der indischen Stadt Ahmedabad ist eine Boeing 787 der Fluggesellschaft Air India mit 242 Menschen an Bord auf dem Weg nach London-Gatwick abgestürzt. Unter den Passagieren soll es mindestens einen Überlebenden geben. Auch am Boden sind Opfer zu beklagen, da die Maschine in ein Wohngebiet gestürzt war. Nach Polizeiangaben sind mehr als 290 Menschen ums Leben gekommen. Wirtschaftswoche
International Travel Law, Luftrecht, Montrealer Übereinkommen, Reiserecht
Mehr als 290 Tote nach Dreamliner-Absturz von Air India

