Sachverhalt:
Der Pauschalreisende hat während der Reise mehrere Reisemängel bei seiner Reiseleitung unverzüglich nach Entdeckung angezeigt. Diese konnte den Mängeln aber nicht abhelfen. Der Reisende will nach Reiseende innerhalb der zweijährigen Verjährungsfrist (§ 651j BGB) eine angemessene Preisminderung (§ 651m BGB) von seinem Reiseveranstalter.
Name und Anschrift des Reisenden Datum
Einschreiben/Rückschein
Reiseveranstalter Straße, Ort
Reise nach … vom … bis …, Buchungsnummer … Anspruchsanmeldung und Preisminderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der oben genannten Nummer habe ich bei Ihnen die bezeichnete Reise gebucht. Seit dem … war ich in Ihrem Hotel … untergebracht. Sofort nach meiner Ankunft musste ich feststellen, dass sich mein Zimmer direkt über dem Nachtclub des Hauses befindet, so dass ich bis 3.00 Uhr erheblichem Musiklärm ausgesetzt war (Beschreibung der Mängel).
Ich setzte Ihrer Reiseleitung eine Frist zur Beseitigung des angeführten Mangels bis 18.00 Uhr am gleichen Tag. Ihre Reiseleitung konnte jedoch nichts unternehmen, so dass ich während der ganzen zwei Wochen den Musiklärm ertragen musste. Eine Kopie des Mängelprotokolls Ihrer Reiseleitung lege ich bei.
Da die gesamte Urlaubsreise durch den Musiklärm schwer beeinträchtigt wurde, verlange ich von Ihnen nicht nur eine Preisminderung von 50% des Gesamtpreises der Reise, sondern auch eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit von 50 Prozent des Tagespreises für jeden Reisetag.
Einen Reisegutschein werde ich nicht akzeptieren.
Ich fordere Sie auf, binnen vier Wochen die Angelegenheit zu regulieren.
Mit freundlichen Grüßen

