Reisende werden bald von höheren Entschädigungsgrenzen für internationale Flüge profitieren. Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) kündigte an, dass die Haftungsgrenzen des Montrealer Übereinkommens für Todesfälle, Verletzungen, Verspätungen, Gepäck- und Frachtprobleme am 28. Dezember 2024 erhöht werden.

Beispielsweise wird der Höchstbetrag für die Zerstörung, den Verlust, die Beschädigung oder die Verspätung von Reisegepäck von 1.288 SZR auf 1.519 SZR (etwa 1868 €) angehoben (ursprünglich 1.000 SZR im Jahr 2003).

Die Beträge werden demnach erhöht auf 151.880 Sonderziehungsrechte für Körperschäden (Art. 21 MÜ), 6.303 Sonderziehungsrechte für Verspätungsschäden (Art. 22 Abs. 1 MÜ), 1.519 Sonderziehungsrechte für Gepäckschäden und Gepäckverspätungsschäden (Art. 22 Abs. 2 MÜ) und 26 Sonderziehungsrechte je Kilogramm bei der Güterbeförderung (Art. 22 Abs. 3 MÜ).

Die Dritte Verordnung über die Inkraftsetzung der angepassten Haftungshöchstbeträge des Montrealer Übereinkommens ist im Bundesgesetzblatt vom 23.12.2024 ist veröffentlicht.

Quelle: ICAO