Prof. Führich erläutert im Gespräch mit dem Handelsblatt unter anderem die neuen Entscheidungen des EuGH zur Preisminderung bei Corona-bedingten Reisen.
Ernst Führich listet in seiner kürzlich aktualisierten Kemptener Reisemängeltabelle Urteile zu Reisemängeln bei Pauschalreisen auf und zeigt darin, um wie viel Prozent der jeweilige Mangel die Reisekosten reduziert hat. „Das sind alles Einzelfälle, und nach deutschem Recht lassen sich die Entscheidungen nicht verbindlich auf andere Fälle übertragen“, sagt Führich. Dennoch ließen sich aus der Tabelle gewisse Tendenzen ablesen.
Bislang wurden etliche Mängel wie etwa rutschige Fliesen am Pool oder ein Bienenschwarm in der Hotelanlage als „allgemeines Lebensrisiko“ des Reisenden klassifiziert und der Veranstalter somit aus der Haftung genommen. „Nach der Entscheidung des EuGH ist das so wohl nicht mehr möglich“, so Führich.
Vieles wird jedoch weiterhin eine „Unannehmlichkeit“ bleiben, die nicht zu einer Reduzierung des Reisepreises führt. So etwa Flugverspätungen um weniger als drei Stunden, das Reisen mit einer anderen Fluggesellschaft als angekündigt oder auch schnarchende Sitznachbarn.

