Am 27. März 2023 droht ein großer Streik, ausgerufen von den Gewerkschaften EVG und Ver.di, mit dem Ziel, den gesamten Schienen- und Luftverkehr lahmzulegen.  

Betreiber von Flughäfen fordern Passagiere, die Flüge für diesen Tag gebucht haben, auf, gar nicht erst zum Flughafen anzureisen.

Reiseveranstalter hingegen fordern ihre Reisenden auf, zum Flughafen zu fahren und sich an die Fluggesellschaft zu wenden. Der Verkehrsflughafen Frankfurt am Main hat bereits mitgeteilt,  dass am 27. März 2023 keine Flüge abgefertigt werden können.

Ver.di zufolge betreffen die Warnstreiks an den Flughäfen die Verhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, der Bodenverkehrsdienste sowie die Beschäftigten der Luftsicherheit.

Welche Rechte entwickeln sich aus dieser besonderen Situation für Pauschalreisetouristen bzw. Fluggäste? Rechtssichere Antworten gibt Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel aus Wiesbaden. Er ist Reiserechtsexperte und Inhaber einer Spezialkanzlei für Reiserecht.

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