Wer einen Erstattungsanspruch wegen einer Flugannullierung gegen eine Luftfahrtgesellschaft hat, die in die Insolvenz gefallen ist, sollte diesen Anspruch zur Tabelle feststellen lassen. Anderenfalls bleibt der Fluggast nach einer Entscheidung des BGH gegebenenfalls auf seinen Kosten sitzen, wenn das Insolvenzverfahren inzwischen aufgehoben ist. In diesem etwas ungewöhnlichen Fall klärte das Gericht das Schicksal eines Beförderungsanspruchs in der Insolvenz.
BGH, Urteil vom 05.05.2022 – IX ZR 140/21
Fluggesellschaft fällt in die Insolvenz
Die Kläger buchten und bezahlten 2018 einen Hin- und Rückflug von Frankfurt am Main nach Kapstadt im März 2020. Die Fluggesellschaft fiel 2019 in die Insolvenz, konnte den Betrieb aber in Eigenverwaltung weiter führen. Die Urlauber konnten ihre Reise trotzdem nicht antreten, weil die Flüge wegen „Corona“ annulliert wurden. 2020 wurde ein Insolvenzplan erstellt und das Insolvenzverfahren aufgehoben…
Weiterlesen Redaktion beck-aktuell, 7. Jul 2022