(6.11.2020) In einem ersten Beschluss hat der für das Infektionsschutzrecht zuständige 3. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes den Antrag eines Ehepaares gegen die von der Landesregierung neu verordnete Beschränkung von Beherbergungen als unbegründet abgelehnt (Az. 3 MR 72/20).

www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/OVG/Presse/PI_OVG/2020_11_05_Corona_Lockdown_Beherbergung.html