Beitrag von Prof. Dr. Ernst Führich, Kempten, in Reiserecht aktuell RRa 2016, 210
Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene erfordert insbesondere Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dabei wird der Untertitel über den Reisevertrag in Buch 2 Abschnitt 8 Titel 9 neu benannt und vollständig neu gefasst. Neu aufgenommen werden neben den neuen Regelungen über Pauschalreisen vor allem Vorschriften über die Reisevermittlung und die Vermittlung verbundener Reiseleistungen, um die entsprechenden Vorschriften der Richtlinie umzusetzen. Durch Änderungen im Einführungsgesetz zum BGB werden insbesondere die reiserechtlichen Informationspflichten, die Standardinformationsblätter als Anlagen eingefügt sowie Regelungen zur neuen zentralen Kontaktstelle vorgenommen. Folgeänderungen führen zur Anpassung des UKlaG, der GewO und der PAngV. Der Beitrag setzt sich kritisch mit dem Anwendungsbereich der Neuregelungen unter besonderer Berücksichtigung der Vollharmonisierung auseinander.