Geht ein Koffer auf dem Weg in den Urlaub verloren, kann die Reisefreude erheblich beeinträchtigt sein – sogar so stark, dass der Reiseveranstalter einen Teil der Reisekosten erstatten muss.
LG Frankenthal, Urteil vom 19.02.2026 – 7 O 321/25
Quelle: beckaktuell

