Geht ein Kof­fer auf dem Weg in den Ur­laub ver­lo­ren, kann die Rei­se­freu­de er­heb­lich be­ein­träch­tigt sein – sogar so stark, dass der Rei­se­ver­an­stal­ter einen Teil der Rei­se­kos­ten er­stat­ten muss.

LG Fran­ken­thal, Urteil vom 19.02.2026 – 7 O 321/25

Quelle: beckaktuell