Nach der Zustimmung des Rates der Europäischen Union ist der Weg frei für die Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie. Im Kern sorgt die Reform für mehr Klarheit bei der Abgrenzung zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen sowie bei außergewöhnlichen Umständen. Die Mitgliedstaaten haben nun 28 Monate Zeit, die neue Richtlinie umzusetzen.
Mit der Entscheidung des Rates wird das Gesetzgebungsverfahren der Revision der Pauschalreise-Richtlinie auf europäischer Ebene abgeschlossen. Die Richtlinie wird nun im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt dann 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben 28 Monate Zeit, um sie umzusetzen. Zusätzlich wurde eine sechsmonatige Übergangsfrist eingeräumt. Die neuen Regelungen gelten voraussichtlich ab 2029.

