Die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes gelten nicht nur für Reisen in die betroffenen Destinationen, sondern auch für Transitreisen über die Flughäfen der Golfstaaten. Das stellt der DRV nach Rücksprache mit dem Auswärtigen Amt.
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Außergewöhnliche Umstände, Reiserecht, Reisewarnung
Reisewarnung für Golfregion betrifft auch Transitflüge

